Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist das zentrale Element des Baurechts.


Soweit ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, muss der Bauherr einen Antrag auf Baugenehmigung bei der jeweiligen Genehmigungsbehörde einreichen und hat dann einen gebundenen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, soweit keine titulierten oder unstrittigen Rechte Dritter dem Vorhaben entgegen stehen.

 

Unsere langjährige Erfahrung und die gute Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbehörden in München und den umliegenden Landratsämtern führen die von uns geplanten und begleiteten Vorhaben sicher zu einer dauerhaften Baugenehmigung. „Je schwieriger das Baurecht, um so interessanter ist es für uns dasselbe dauerhaft sicher zu stellen".